265 Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.
265 Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.
(Strafprozessordnung, StPO) vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. März 2019) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 123 Absatz 1 der Bundesverfassung 1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21 2,
265 StPO – Strafprozeßordnung 1975 – Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge – JUSLINE Österreich (1) Liegen die zeitlichen Voraussetzungen für die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe infolge Anrechnung einer Vorhaft, einer im Ausland
Rechtsprechung zu 265 StPO – 4.500 Entscheidungen – Seite 1 von 90 4.500 Entscheidungen: BGH, 18.06.2019 – 5 StR 20/19 BGH, 13.07.2018 – 1 StR 34/18 Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme
265 I StPO wäre dann verletzt, wenn 224 I Nr. 4 StGB, wonach die Strafkammer den A verurteilt hat, nicht schon mit der Formulierung „gemeinschaftlich handelnd“ in der Anklageschrift angeführt gewesen wäre und es sich bei 224 I Nr. 4 StGB gegenüber dem
265 Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage 265a Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen 266 Nachtragsanklage 267 Urteilsgründe 268 Urteilsverkündung 268a Aussetzung der 268b Beschluss
265 Versicherungsmißbrauch (1) Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überläßt
263 Betrug 263a Computerbetrug 264 Subventionsbetrug 264a Kapitalanlagebetrug 265 Versicherungs- mißbrauch 265a Erschleichen von Leistungen 265b Kreditbetrug 265c Sportwettbetrug 265d Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
beteiligten 258 Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes 259 Dolmetscher 260 Urteil 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung 262 Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen 263 Abstimmung 264 Gegenstand des Urteils 265
Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage, 265 StPO. Hier finden Sie den Gesetzestext von 265 StPO und einen Überblick zur Darstellung der BGH-Rechtsprechung. (1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der
An Banken gerichtete Editionsverfügungen (Art. 265 Abs. 3 StPO) sind gemäss einem neuen Urteil des Budesstrafgerichts (I. Beschwerdkammer) auch unter neuem Recht nicht anfechtbar (BB.2011.15 vom 18.03.2011). Gegen eine Editionsverfügung steht der
265 StPO Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden,
265a StPO – Strafprozeßordnung 1975 – Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge – JUSLINE Österreich Sie können den Inhalt von 265a StPO selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach
Der Verpflichtung nach 265 StPO, auf die Veränderubng des rechtlichen Gesichtspunktes hinzuweisen, kann bereits mit dem Eröffnungsbeschluss entsprochen werden. Es bedarf dann keines wieiteren diesbezüglichen Hinweises im Rahmen der Ein
265 StPO: Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und
Strafprozeßordnung (StPO) 266 Nachtragsanklage (1) Erstreckt der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung die Anklage auf weitere Straftaten des Angeklagten, so kann das Gericht sie durch Beschluß in das Verfahren einbeziehen, wenn es für sie zuständig ist
Text 265 StPO a.F. in der Fassung vom 24.08.2017 (geändert durch Artikel 3 G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202) (1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden
7/6/2019 · @JHS Ich gebe zu, dass dieser Sachverhalt eine etwas andere Thematik hat, da er sehr auf die Besonderheiten von § 129 StGB v.a. eingeht, aber offenbar könnte wohl bei anderen Delikten in der Berufungsinstanz vertreten werden, dass der § 265 StPO wirklich “reformatio in peius” etwas aushebeln
1. die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder 2. der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung Vorschrift eingefügt durch das Einundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
Text 265 StPO a.F. in der Fassung vom 24.08.2017 (geändert durch Artikel 3 G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202) (1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden
7/6/2019 · @JHS Ich gebe zu, dass dieser Sachverhalt eine etwas andere Thematik hat, da er sehr auf die Besonderheiten von § 129 StGB v.a. eingeht, aber offenbar könnte wohl bei anderen Delikten in der Berufungsinstanz vertreten werden, dass der § 265 StPO wirklich “reformatio in peius” etwas aushebeln
261 StPO – Strafprozeßordnung 1975 – Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge – JUSLINE Österreich (1) Erachtet das Schöffengericht, daß die der Anklage zugrunde liegenden Tatsachen an sich oder in Verbindung mit den in der Hauptverhandlung
StPO 265, StGB 211 Hinweispflicht bei Änderung des Mordmerkmals BGH, Beschl. v. 23.03.2011 – 2 StR 584/10-BeckRS 2011, 10277 Das Schwurgericht muss regelmäßig darauf hinweisen, wenn es abweichend vom Anklagevorwurf wegen eines anderen
Sie sehen die Vorschriften, die auf 265 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in
Leitsätze zu 265 StPO StPO 257c, 265 Die mit dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) eingeführte Vorschrift des 257c StPO und die sich aus einer danach getroffenen Verständigung ergebenden
November 2018 • Ohne Gewähr Tagged With: 2017, Änderung, Änderungen, 100a StPO, 136 StPO, 141 StPO, 243 StPO, 256 StPO, 265 StPO, 26a StPO, Blutentnahme, Hinweispflicht, StPO, TKÜ Notar we gen Ge bühr en über heb ung in 1.661 Fäll
Strafprozeßordnung (StPO) 267 Urteilsgründe (1) Wird der Angeklagte verurteilt, so müssen die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden. Soweit der Beweis aus anderen
265a StPO: Kommen Auflagen oder Weisungen ( 56b, 56c, 59a Abs. 2 des Strafgesetzbuches) in Betracht, so ist der Angeklagte in geeigneten Fällen zu befragen, ob er sich zu Leistungen erbietet, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen
Gesetzlich geregelt ist sie in StPO. Durch die Erhebung der Nachtragsanklage wird das Verfahren auf weitere Straftaten des Angeklagten erstreckt. Weitere Straftaten sind dabei solche Lebenssachverhalte, die nicht im Eröffnungsbeschluss enthalten sind.
265 StPO Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die zur 1.
Fehler bei der Hinweispflicht gem. 265 Abs. 1 StPO 07. Juni 2019 Die Hinweispflicht des Gerichts bei geänderter Sach- oder Rechtslage ist wichtig für die Strafverteidigung des Rechtsanwalts in der Tatsacheninstanz. In vielen Fällen ist gerade dieser Hinweis der
28/12/2009 · Zweck des 265 StPO ist es, die sachgemäße Verteidigung des Angeklagten und damit einen fairen Prozess i.S. des Art. 6 Abs. 1 und 3 MRK zu sichern und zugleich zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Es soll verhindert werden, dass der die er nicht
8/10/2011 · Der Verpflichtung nach 265 StPO, auf die Veränderubng des rechtlichen Gesichtspunktes hinzuweisen, kann bereits mit dem Eröffnungsbeschluss entsprochen werden. Es bedarf dann keines wieiteren diesbezüglichen Hinweises im Rahmen der Hauptverhandlung.
265 StPO – Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne dass er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.
StPO 265, 207 Abs. 2 – Verfahrensgegenstand nach Hinweis im Eröffnungsbeschluss- Teilfreispruch BGH, Beschl. vom 10.05.2007 – 5 StR 155/07 Ein Hinweis im Eröffnungsbeschluss, dass ein Tatvorwurf mit einem weiteren eine einheitliche Tat darstellen
265 StPO Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage Strafgesetzbuch StGB BtMG BwVollzO ESchG GVG JAVollzO JGG KastrG OWiG SchwarzArbG StGB StPO StVollzG Strafprozeßordnung (StPO) Stand: Neugefasst durch Bek. v. 7
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1 Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO) vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2017) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 123 Absatz 1 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die
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Neben 265 StPO ergibt sich eine besondere Hinweispflicht aus Abs. 4 Satz 4 StPO, wenn das Gericht die Voraussetzungen für eine tatsächliche Verständigung als nicht mehr gegeben ansieht. Beruht das Urteil auf einem fehlenden Hinweis, hätten also